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   OLG Stuttgart, 14.12.1984 - 3 Ws 416/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1408
OLG Stuttgart, 14.12.1984 - 3 Ws 416/84 (https://dejure.org/1984,1408)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.1984 - 3 Ws 416/84 (https://dejure.org/1984,1408)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 1984 - 3 Ws 416/84 (https://dejure.org/1984,1408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sinn und Zweck der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Unterbringungszeitpunkt ab Rechtskraft des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 67d Abs. 1 S. 2, § 67e Abs. 4 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 269 (Ls.)
  • MDR 1985, 601
  • NStZ 1985, 332
  • Rpfleger 1985, 319
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96

    Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung bei Anrechnung von Untersuchungshaft und

    Soweit der Verurteilte vom 22.10.1992 (Rechtskraft) bis zur Aufnahme in die Einrichtung der Maßregel (04.11.1992) weiterhin in der Justizvollzugsanstalt verweilte, ist dies als "vollzugstechnisch bedingter Vorwegvollzug" der Strafe anzusehen und zählt als Organisationshaft zur Strafverbüßung (OLG Karlsruhe NStZ 1992, 462; OLG Stuttgart NStZ 1985, 332 ;.
  • OLG Karlsruhe, 09.04.1992 - 2 Ws 48/92

    Maßregelvollzug; Frist; Prüfungsfrist

    Die in §§ 67d und 67e StGB bestimmten Fristen laufen erst ab dem tatsächlichen Beginn der Unterbringung (OLG Stuttgart NStZ 1985, 332 = RPfleger 1985, 319; OLG Hamm MDR 1989, 1120 ; Horstkotte in LK StGB 10. Aufl. § 67 Rdn. 12; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 67d Rdn. 2; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 67d Rdn. 3; Horn in SK StGB 5. Aufl. § 67d Rdn. 6, § 67e Rdn. 7).
  • OLG Dresden, 25.05.1993 - 2 Ws 186/93

    Entziehungsanstalt; Einweisungsanordnung; Maßregelvollzug; Unzulässige

    Zwar wird man die Zeit zwischen der Rechtskraft des Urteils und dem tatsächlichen Beginn der Unterbringung, wenn diese unverzüglich erfolgt, als noch zulässigen Vorwegvollzug der Strafe anzusehen haben.(OLG Karlsruhe, NStZ 1992, 456 ; vgl. auch OLG Stuttgart, NStZ 1985, 332 ; anderer Ansicht Ostermann StV 1993, 52, 54).
  • OLG Jena, 04.02.2014 - 1 Ws 37/14

    Maßregelvollstreckung: Fristunabhängige Prüfungspflicht einer Aussetzung der

    Hiernach ist die Strafvollstreckungskammer bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu einer jährlichen Überprüfung der Fortdauer der Maßregel von Amts wegen verpflichtet, wobei der Fristenlauf frühestens mit mit Rechtskraft der einweisenden Entscheidung beginnt (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1985, 332, 333).
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